Das Projekt
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde das Eigentum an den Nationalstrassen per 1. Januar 2008 auf den Bund übertragen. Im Kanton Basel-Stadt erfolgte dies aus verschiedenen Gründen nur bedingt. Es wurden Plansätze zum Eigentum, Unterhalt und Betrieb ausgefertigt, auf deren Basis Vereinbarungen abzuschliessen sind, in denen die Zuständigkeiten und Kostenfolgen zu den einzelnen Inventarobjekten beschrieben werden.
Vor Ausgestaltung der Verträge wurden zahlreiche Dritte (Nutzer, Mieter, Vermieter, Versorger, etc.) kontaktiert und Grundlagen erhoben, die Einfluss haben und Basis für die Vereinbarung sind. A. Netz ist vom ASTRA in Folge seiner umfangreichen Objekt- und Anlagenkenntnisse im Raum Basel vom ASTRA mandatiert wurden. Diesen Auftrag hat er vom ersten Tag an geleitet und ist an vielen grundsätzlichen Entscheid Findungen beteiligt.
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